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NEW 17 Etzenricht

Regierungsbezirk Oberpfalz

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Gemeinde Etzenricht, Etzenricht, Steinkreuz

 

 

Das gut erhaltene Denkmal, das keine erkennbaren Zeichen aufweist, steht im Ort an der alten Weidener Straße, links, nahe des Ortsausgangs Richtung Weiden.

Sagen: "Anfang des 16. Jahrhunderts erschlug ein Bauer namens Uschold einen Pfarrer. Danach soll es lange Zeit keinen Pfarrer mehr im Ort gegeben haben." (Schmeissner)

Denkmalliste: Weidener Straße. Steinkreuz aus Granit, nachmittelalterlich; am östlichen Ortsausgang. [Fl.Nr. 95]

 

Das Steinkreuz NEW 18 in Etzenricht, Standort nahe dem o. g. ebenfalls an der Weidener Straße, ist bereits um die Jahrhundertwende (1900) verschwunden. (Schmeissner)

Literatur:

Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 187

 

 

 

Denkmalschutzgesetz

II. Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1)  Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
(2)  Die Erlaubnis kann im Fall des Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. Im Fall des Absatzes 1 Satz 2 kann die Erlaubnis versagt werden, soweit das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenkmals führen würde und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen.
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