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Gästebuch  

 

NEW 21 Floß - Fehrsdorf

Regierungsbezirk Oberpfalz

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Markt Floß, Fehrsdorf, Gemarkung Bergnetsreuth, Steinkreuz

 

"Auf einer Anhöhe nordöstlich von Fehrsdorf an der Weggabel Wilkershof-Fehrsdorf und Wilchenreuth-Bergnetsreuth stoßen wir, direkt neben einer Bildsäule mit aufgesetztem Holzgehäuse, auf das letzte der erhaltenen Flosser Steinkreuze. Das stark verwitterte, beschädigte Kreuz (der Kopf fehlt) lag lange Zeit achtlos am Boden und drohte gänzlich zu verschwinden (1977). In der Zwischenzeit wurde jedoch die Flurdenkmalgruppe wieder instand gesetzt, allerdings auf Kosten der Höhe des Steinkreuzes. Der Kreuzschaft ging vermutlich verloren, so dass nur noch 47  cm (statt ehedem 70 cm) über dem Boden herausragt. Bei der Neuaufstellung wurde das Kreuz leider gedreht, so dass die eigentliche Schauseite nach hinten weist, auf der nur noch schwach die lineare Einrillung einer Pflugreute (Pflugschar) zu erkennen ist. Im Volksmund heißt es "Schwedenkreuz" oder "Schwedenstein". (Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze im Flosser Amt, in Steinkreuzforschung Sammelband Nr. 17 (NF 2), 1990, S. 36-40)

 

 

Denkmalliste: "Steinkreuz, mittelalterlich; neben dem Bildstock.  [Fl.Nr. 843] - Schaftbildstock, bez. 1899, hoher Granitpfeiler mit Holzlaterne; östlich bei der Wegkreuzung Wilkershof-Fehrsdorf und Bergnetsreuth-Wilchenreuth" [Fl.Nr. 843]
 

 

 

Das Faltblatt "Kulturdenkmäler im Flosser Amt", 1988, des OWV Floß zeigt von sechs Flosser Steinkreuzen vier, das obige wird auf dem Foto dargestellt, aber nicht erwähnt.

Literatur:

Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 188, Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab (Anmerkung: hier wird die Plannummer 639 angegeben, das Steinkreuz auf dem Boden liegend, Fuß unterhalb der Kreuzarme abgebrochen) - dort auch weitere Literaturangaben.

K.Stahl/G.Fritsch, Geschichte in Stein, Kulturdenkmäler im Flosser Amt, 1988 (Faltprospekt spricht von Schaftbildstock von 1809)

Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze im Flosser Amt, in: Steinkreuzforschung, Studien zur deutschen und internationalen Flurdenkmalforschung, Sammelband Nr. 17 (NF 2), 1990, S. 36-40

M. Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab und des Stadtkreises Weiden, 9;

 

Quelle: http://www.geodaten.bayern.de/ (Bayern-Viewer)

 

 

Denkmalschutzgesetz

II. Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1)  Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
(2)  [...]