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NEW 21 Floß - Fehrsdorf
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Regierungsbezirk Oberpfalz
Landkreis
Neustadt a.d.Waldnaab
Markt Floß,
Fehrsdorf, Gemarkung Bergnetsreuth, Steinkreuz |
"Auf einer Anhöhe
nordöstlich von Fehrsdorf an der Weggabel Wilkershof-Fehrsdorf und
Wilchenreuth-Bergnetsreuth stoßen wir, direkt neben einer Bildsäule mit
aufgesetztem Holzgehäuse, auf das letzte der erhaltenen Flosser
Steinkreuze. Das stark verwitterte, beschädigte Kreuz (der Kopf fehlt)
lag lange Zeit achtlos am Boden und drohte gänzlich zu verschwinden
(1977). In der Zwischenzeit wurde jedoch die Flurdenkmalgruppe wieder
instand gesetzt, allerdings auf Kosten der Höhe des Steinkreuzes. Der
Kreuzschaft ging vermutlich verloren, so dass nur noch 47 cm
(statt ehedem 70 cm) über dem Boden herausragt. Bei der Neuaufstellung
wurde das Kreuz leider gedreht, so dass die eigentliche Schauseite nach
hinten weist, auf der nur noch schwach die lineare Einrillung einer
Pflugreute (Pflugschar) zu erkennen ist. Im Volksmund heißt es "Schwedenkreuz" oder
"Schwedenstein". (Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze im Flosser Amt, in
Steinkreuzforschung Sammelband Nr. 17 (NF 2), 1990, S. 36-40)
Denkmalliste: "Steinkreuz, mittelalterlich; neben
dem Bildstock. [Fl.Nr. 843] - Schaftbildstock, bez. 1899, hoher
Granitpfeiler mit Holzlaterne; östlich bei der Wegkreuzung
Wilkershof-Fehrsdorf und Bergnetsreuth-Wilchenreuth" [Fl.Nr. 843]
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Das Faltblatt "Kulturdenkmäler im Flosser Amt", 1988, des
OWV Floß zeigt von sechs Flosser Steinkreuzen vier, das obige wird auf
dem Foto dargestellt, aber nicht erwähnt. |
Literatur:
Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz,
Regensburg 1977, S. 188, Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab (Anmerkung:
hier wird die Plannummer 639 angegeben, das Steinkreuz auf dem Boden
liegend, Fuß unterhalb der Kreuzarme abgebrochen) - dort auch weitere
Literaturangaben.
K.Stahl/G.Fritsch, Geschichte in Stein, Kulturdenkmäler
im Flosser Amt, 1988 (Faltprospekt spricht von Schaftbildstock von 1809)
Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze im Flosser Amt, in:
Steinkreuzforschung, Studien zur deutschen und internationalen
Flurdenkmalforschung, Sammelband Nr. 17 (NF 2), 1990, S. 36-40
M. Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises Neustadt a. d.
Waldnaab und des Stadtkreises Weiden, 9;
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Quelle:
http://www.geodaten.bayern.de/ (Bayern-Viewer) |
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Denkmalschutzgesetz
II.
Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1) Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen
oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen
Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe
von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will,
wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler
auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis
nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich
genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild
des Ensembles auswirken kann.
(2) [...] |
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