Das große gut erhaltene
Steinkreuz wurde wiederholt versetzt und hat jetzt seinen Platz in einer
kleinen Anlage Ecke Bahnhofstraße/Weidener Straße (Eckgrundstück südlich
der Bahnhofstraße, westlich der Weidener Straße) gefunden. Auf der
Vorderseite ist eine große mit der Spitze nach unten zeigende Pflugschar
deutlich eingeritzt.
Laut Schmeissner stand das
Steinkreuz vorher im Garten-Anwesen Hammer, Weidener Straße 12/14, neben
einem Stadel.
Das Steinkreuz sei völlig zugewachsen im Gestrüpp
gesteckt, tief in den Boden eingesunken und nicht zugänglich gewesen.
Schmeissner schreibt 1990 über
den Standortwechsel: "Bei Umbauarbeiten, wohl Ende der 70er, Anfang der
80er Jahre wurde das Kreuz von seinem bisherigen Standort (Anm.:
Garten-Anwesen Hammer) entfernt und nur einige Meter weiter in eine
kleine Anlage nahe des Bahnübergangs gestellt. Dort verblieb es mehrere
Jahre, ehe es nun wieder wandern mußte, diesmal in den Bauhof des
Marktes Floß. Dort liegt es nun seit geraumer Zeit und wartet auf eine
Wiederaufstellung, die allerdings wenige hundert Meter südlich des
originale Standortes stattfinden wird, an der Weidener Straße in einer
kleinen parkähnlichen Anlage kurz vor Boxdorf." Dies beruht auf einer
mündlichen Mitteilung durch Herrn K. Stahl.
Die geplante Verlegung nach
Boxdorf ist wohl nicht zustande gekommen, das Denkmal gehört auf jeden
Fall zu seinem Originalstandort, der nicht ohne Not beliebig verändert
werden darf.
Sagen sind nicht
nachweisbar.
Nach Schmeissner stand
dieses Kreuz einst an der Altstraße, die von Boxdorf herunterkommt. Der
neue Standort steht nun ebenfalls an der genannten Boxdorfer Altstraße.
Denkmalliste: nicht in der offiziellen Denkmalliste
enthalten (Die Bayerische Denkmalliste ist das nachrichtliche
Verzeichnis der Bau- und Bodendenkmäler. Die Denkmaleigenschaft - und
damit der gesetzliche Schutz - wird in Art. 1 DSchG definiert und hängt
nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht
in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine
verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für
Denkmalpflege.)
Literatur:
Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz,
Regensburg 1977, S. 179 ff. Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze im Flosser Amt, in:
Steinkreuzforschung, Studien zur deutschen und internationalen
Flurdenkmalforschung, Sammelband Nr. 17 (NF 2), 1990, S. 36-40
M. Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises Neustadt a. d.
Waldnaab und des Stadtkreises Weiden, 12;
L. Bär, Über Steinkreuze
und Martersäulen, 35.