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NEW 40 Floß - Kühbach

Regierungsbezirk Oberpfalz

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Markt Floß, Kühbach, Gemarkung Schönbrunn,Steinkreuz

 

Das Steinkreuz steht rechter Hand der Staatsstraße Floß-Richtung Waldthurn bzw. Waldau ca. 500 m s der Ortschaft Kühbach am Feldrain.

Das kleine Steinkreuz steckt tief im Boden und hat eine nach unten gerichtete, abgerundete Pflugschar auf der Straßenseite eingeritzt. Michael Hardt deutete die Eingravierung lt. Schmeissner irrtümlicherweise als Winkel und schloss daraus, dass es wohl für einen Zimmermann errichtet worden sei. "Eine andere Sage berichtet lapidar, dass hier  ´ein Mann erfroren sei´". (Fl.Nr. 913).

 

Schmeissner schreibt 1990, dass das Fundament erst vor kurzem erneuert worden sei. Weiter ist zu lesen: "Das Kühbacher Steinkreuz steckte lange Zeit tief - bis zu den Armen - im Feldrain, brach dann schließlich ab und lag als Rudiment längere Zeit achtlos auf dem Feld, ehe man sich seiner annahm und es - ohne den originalen Kreuzfuß - auf einen eigens dafür gemauerten Sockel setzte. Somit verlor es etwa 12 cm von seiner ursprünglichen Größe."

 

Sagen sind nicht bekannt.- Auf der Vogelschen Karte des Flosser Amtes ist dieses Kreuz genau auf dem jetzigen Standort gegenüber des Weihers eingezeichnet. In unmittelbarer Nähe ist noch ein zweites, beschädigtes Kreuz eingezeichnet, dieses ist nicht mehr nachweisbar. (Bär)

 

 

Denkmalliste: "Granit, nachmittelalterlich; an der Straße nach Floß."

 

Literatur:

Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 179 ff. Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab

Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze im Flosser Amt, in: Steinkreuzforschung, Studien zur deutschen und internationalen Flurdenkmalforschung, Sammelband Nr. 17 (NF 2), 1990, S. 36-40

M. Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab und des Stadtkreises Weiden, 24;

Leonhard Bär, Über Steinkreuze und Martersäulen, Die Oberpfalz 23, 1929, S. 34ff;

Sepp Kraus, Herkunft und Alter der Steinkreuzsitte;

 

Ostseite

 

Westseite

 

21.01.2011  | Netzcode: 2652688  |  Oberpfalznetz/Der neue Tag 

Steinstaub im Essen sollte Kranke heilen

 

Steinkreuzchen bei Kühbach erzählt eine interessante Geschichte - OWV rückt Kreuz wieder gerade

 

Floß. (le) Steinkreuze, Marterln und Bildstöcke sind im Flosser Amt keine Seltenheit. Der frühere Vorsitzende und heutige Schriftführer des Oberpfälzer Waldvereins, Gerd Lindner, hatte sich vor Jahren die Mühe gemacht, diese Zeugen der Vergangenheit in einem Prospekt festzuhalten.

Heimatpfleger Harald Fähnrich aus Schönficht hatte im Juli dem Flosser Heimatpfleger Fred Lehner mitgeteilt, dass das Steinkreuzchen bei Kühbach, unmittelbar an der Straße in Richtung Grafenreuth gelegen, aus seinem Bodenlager gedrückt und wegen seiner Bedeutung wieder befestigt werden sollte. Es dauerte nur wenige Tage, bis Gerd Lindner und Günther Meierhöfer vom OWV das Kreuzchen durch eine massive Fundamentierung wieder aufgerichtet hatten.

Unnatürlicher Tod

Was hat es mit dem Steinkreuzchen auf sich? Im Sammelband Nummer 35 des Jahrgangs 2010 über Steinkreuzforschung, Studien zur deutschen und internationalen Flurdenkmalforschung, ist es nachzulesen. Heimatpfleger Fähnrich hat sich mit der Besonderheit des Kreuzes befasst. Das kleine Sühnekreuz ist aus mittelgrobem Granit, nur 64 Zentimeter hoch, Querarme 75 Zentimeter, und 16 Zentimeter stark.
 

Zur Straße hin ist bei schrägem Licht der eingemeißelte Umriss einer nach unten zeigenden Pflugschar schwach zu erkennen. Das unterste Drittel der Einritzung ist durch die Fundamentierung verdeckt. Es ist nicht die Tatwaffe eines Mörders, sondern das Zeichen für den Beruf des Getöteten. Solch ein Standeszeichen bat im Mittelalter den frommen Wanderer, für die ins zeitliche Fegfeuer verdammte Seele des Bauers zu beten, der hier irgendwo eines unnatürlichen Todes starb. Das Standeszeichen Pflugschar ist mit über 22 Prozent am häufigsten auf Oberpfälzer Steinkreuzen abgebildet.

Eine Seltenheit sind nachträglich angebrachte Vertiefungen in den waagrechten Flächen, ein sogenanntes "Reibschälchen", zwei weitere am Kopf. Die Oberkanten der Schälchen sind mehr oder weniger herausgebrochen. Doch es fällt auf, dass die Schälchen-Oberflächen auffällig glatter sind als die Steinhaut des Kreuzes.

Durch das Abschaben gewann man feinen Steinstaub, der kranken Menschen, aber auch Tieren als Heilmittel ins Essen gegeben wurde. Diese Form der Kontaktmagie dürfte in der Oberpfalz weite Verbreitung gehabt haben, denn kleine und größere Näpfchen finden sich an vielen Kreuzen. In einem Aufsatz von 1908 heißt es eher allgemein: "Das durch Ausschaben gewonnene Steinmehl diente früher zu Heilzwecken (Vertreibung des Fiebers oder dem Schutz vor der Pest)."

In Karte eingezeichnet

Das Steinkreuzchen bei Kühbach ist in der topographischen Karte des evangelischen Pfarrers Christoph Vogel anno 1600 (Vogel'sche Karte) mit Symbol als kulturelles Dokument eingezeichnet. Damals hatten der Kartograph und sein Kartenzeichner Matthäus Stand im Auftrag ihres Kurfürsten (der Jungen Pfalz) auch das Amt Floß kartiert. Südlich von "Kuebach" gegenüber vom "Traidelweyher" auf der anderen Straßenseite ist ein deutliches Steinkreuz-Symbol eingezeichnet. So gehört heute das Steinkreuzchen bei Kühbach zu den vielen Besonderheiten im Flosser Amt.

 

Ergänzung zu Steinkreuz NEW 40 Floß-Kühbach:

Peter Staniczek, Die Steinkreuze des Marktes Floß, in Steinkreuzforschung, herausgegeben von Rainer H. Schmeissner, Bd. 43/2018, S. 26-33

Steinkreuz NEW40 Floß-Kühbach nach Entnahme vom Originalstandort (Fotos Peter Staniczek)

 

Ergänzung zu NEW40 Floß-Kühbach:

Harald Fähnrich, Neuer Standort für ein besonderes Steinkreuz, in Die Arnika, herausgegeben vom Oberpfälzer Waldverein (OWV), Weiden, Heft 1/2020, S. 30-31

 
   
   
 

Denkmalschutzgesetz

II. Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1)  Wer
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Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
(2)  [...]