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NEW 42 Lennesrieth

Regierungsbezirk Oberpfalz

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Markt Waldthurn, Lennesrieth, Steinkreuze

 

Schmeissner beschreibt ein liegendes Kreuz im östlichen Eck des Schulgartens am östlichen Dorfrand an der Straße nach Waldthurn: "Liegendes Kreuz mit nach unten gezogenen Armen und kleinen Vertiefungen auf der Oberfläche, ohne Zeichen."

 

Das schon in den "Kunstdenkmälern beschriebene Steinkreuz liegt in einer kleinen Anlage links der alten Straße nach  Waldthurn, gegenüber des ehemaligen Schulgartens (Gemarkung Lennesrieth, Fl.Nr. 39) .

 

Links daneben steht neuerdings ein recht gut erhaltenes Steinkreuz (NEW 82), das bisher in der mir bekannten Literatur noch nicht erwähnt wurde .

 

Sagen sind nicht nachweisbar. Das liegende Kreuz soll lt. Schmeissner als "Schwedenkreuz" bekannt sein.

 

 

In der Denkmalliste wird das liegende Steinkreuz erwähnt: "nachmittelalterlich; am östlichen Ortseingang."
 

Literatur:

Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 179 ff. Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab;

Michael Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises Vohenstrauß, 8; 

Die Kunstdenkmäler von Bayern, Bezirksamt Vohenstrauß,  S. 34;

 

 

 

Denkmalschutzgesetz

II. Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1)  Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
(2)  [...]