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NEW 47 Gailertsreuth/Mohrenstein |
Regierungsbezirk Oberpfalz
Landkreis
Neustadt a.d.Waldnaab
Markt Floss,
Gemarkung Gailertsreuth, Steinkreuz |
Das gut erhaltene Steinkreuz steht etwa 600 Meter
südlich der Mohrensteiner Mühle unweit des alten Weges von
Diepoltsreuth nach Mohrenstein bzw. Gailertsreuth.
Entweder geht man von der Mohrensteiner Mühle über
den Flossbach, etwas steil den Hang in südlicher Richtung hinauf,
oben stößt man auf Felder, der Weg nach Gailertsreuth biegt links
ab, wir halten uns geradeaus (etwas unwegsam) und stoßen nach ca.
150 m wieder auf den alten Weg, es geht den Hang hinunter und bald
sind wir wieder im Freien. Vor uns liegt der Zullberggraben, der in
die rechts von uns fließende Floss mündet. Vom Waldrand bewegen wir
uns schräg nach rechts wieder in den Wald zurück, schräg den Hang zu
den Flossbach-Auen hinunter. Nach etwa 30 Metern steht das nicht
leicht zu findende Steinkreuz vor uns, etwa 10 Meter unter uns die
Wiesen. Deutlich sind im Steilhang - parallel zum Weg, den wir
gekommen sind - die alten Trassen des Weges von Diepoltsreuth zur
Mohrensteiner Mühle zu erkennen.
Natürlich kann man auch von der Straße Störnstein
- Floss bei der Haltestelle gegenüber der Abzeigung nach
Diepoltsreuth ausgehen. Am Waldrand entlang nach Norden überqueren
wir bald die alte Bahntrasse, den heutigen Bockelradweg, und
überqueren, nun leicht nordöstlich abwärts gehend auch den besagten
Zullberggraben. Auf der anderen Seite des Baches suchen wir
links vom Weg abzweigend zwischen einigen Kiefern den Zugang zum
etwa 30 m entfernten Steinkreuz (ca. 700 m von der Haltestelle).
Das gut erhaltene Steinkreuz ist stark nach vorn
geneigt und hat auf der Talseite eine nicht deutbare dreieckige
Einritzung. Das weit ausladende Steinkreuz steckt vermutlich tief im
Boden, da die Höhe in Relation zur Breite zu kurz kommt.
Laut Schmeissner habe ihm der Besitzer der
Mohrensteiner Mühle erzählt, dass das alte Kreuz aus dem 14.
Jahrhundert errichtet worden sei, "weil ein Bauer einen anderen mit
einer Pflugschar" getötet habe.
Denkmalliste: kein Eintrag
Literatur:
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Reiner
H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, 1977, S. 198 |
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Michael Hardt, Die Flurdenkmäler des Landkreises Neustadt an der
Waldnaab und des Stadtkreises Weiden, S. 25 |
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Denkmalschutzgesetz
II.
Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1) Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen
oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen
Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe
von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will,
wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler
auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis
nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich
genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild
des Ensembles auswirken kann.
(2) [...] |
Weiterführende Literatur:
Fritz Gollwitzer, Mohrenstein, Beitrag zur
Geschichte des Burgstalls und der Mühle, in Der obere Naabgau, 2.
Heft - 1929, S. 89-107
"Wie kam die Mühle zu diesem sonderbaren Namen?
Der Volksmund vermeidet ihn, er nennt sie Arnmühle, Ohrnmühle,
Arnstein. [...] "An dem Arnstein" war der alte Name." |
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