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NEW 47 Gailertsreuth/Mohrenstein

Regierungsbezirk Oberpfalz

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Markt Floss, Gemarkung Gailertsreuth, Steinkreuz

Das gut erhaltene Steinkreuz steht etwa 600 Meter südlich der Mohrensteiner Mühle unweit des alten Weges von Diepoltsreuth nach Mohrenstein bzw. Gailertsreuth.

Entweder geht man von der Mohrensteiner Mühle über den Flossbach, etwas steil den Hang in südlicher Richtung hinauf, oben stößt man auf Felder, der Weg nach Gailertsreuth biegt links ab, wir halten uns geradeaus (etwas unwegsam) und stoßen nach ca. 150 m wieder auf den alten Weg, es geht den Hang hinunter und bald sind wir wieder im Freien. Vor uns liegt der Zullberggraben, der in die rechts von uns fließende Floss mündet. Vom Waldrand bewegen wir uns schräg nach rechts wieder in den Wald zurück, schräg den Hang zu den Flossbach-Auen hinunter. Nach etwa 30 Metern steht das nicht leicht zu findende Steinkreuz vor uns, etwa 10 Meter unter uns die Wiesen. Deutlich sind im Steilhang - parallel zum Weg, den wir gekommen sind - die alten Trassen des Weges von Diepoltsreuth zur Mohrensteiner Mühle zu erkennen.

Natürlich kann man auch von der Straße Störnstein - Floss bei der Haltestelle gegenüber der Abzeigung nach Diepoltsreuth ausgehen. Am Waldrand entlang nach Norden überqueren wir bald die alte Bahntrasse, den heutigen Bockelradweg, und überqueren, nun leicht nordöstlich abwärts gehend auch den besagten Zullberggraben. Auf der anderen Seite des Baches suchen wir  links vom Weg abzweigend zwischen einigen Kiefern den Zugang zum etwa 30 m entfernten Steinkreuz (ca. 700 m von der Haltestelle).

Das gut erhaltene Steinkreuz ist stark nach vorn geneigt und hat auf der Talseite eine nicht deutbare dreieckige Einritzung. Das weit ausladende Steinkreuz steckt vermutlich tief im Boden, da die Höhe in Relation zur Breite zu kurz kommt.

Laut Schmeissner habe ihm  der Besitzer der Mohrensteiner Mühle erzählt, dass das alte Kreuz aus dem 14. Jahrhundert errichtet worden sei, "weil ein Bauer einen anderen mit einer Pflugschar" getötet habe.

 

Denkmalliste: kein Eintrag

 

Literatur:

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Reiner H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, 1977, S. 198

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Michael Hardt, Die Flurdenkmäler des Landkreises Neustadt an der Waldnaab und des Stadtkreises Weiden, S. 25

 

 

Denkmalschutzgesetz

II. Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1)  Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
(2)  [...]
 

 

 

Weiterführende Literatur:

Fritz Gollwitzer, Mohrenstein, Beitrag zur Geschichte des Burgstalls und der Mühle, in Der obere Naabgau, 2. Heft - 1929, S. 89-107

"Wie kam die Mühle zu diesem sonderbaren Namen? Der Volksmund vermeidet ihn, er nennt sie Arnmühle,  Ohrnmühle,  Arnstein. [...] "An dem Arnstein" war der alte Name."