Home Nach oben

Blog 

Gästebuch  

 

NEW 56 Peugenhammer

Regierungsbezirk Oberpfalz

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Stadt Pleystein, Peugenhammer,  Steinkreuz

 

Das Steinkreuz steht östlich der Straße Pleystein - Neuenhammer gegenüber von Peugenhammer am Westhang von Vöslesrieth  (Fl.Nr. 486).

Hier verlief der ehemalige Fußsteig von Peugenhammer nach Vöslesrieth. Das sehr große Kreuz weist Risse und  Verwitterungsspuren im Kreuzarmbereich auf. Die Anbringung der "Bildstocknische" erfolgte nach Schmeissner vermutlich erst später.

 

Michael Hardt schreibt dazu zu folgende Sage: "Eine Bäuerin von Veslesrieth holte einen Sack Mehl in der Mühle von Peugenhammer. Als sie im Machhauseweg an diesem Platz rastete und wieder aufstehen wollte, zog sie der schwere Sack mit dem Buckelkorb zurück und sie erhängte sich dabei."

 

In der Denkmalliste wird das Steinkreuz folgendermaßen beschrieben: "mit ausgehauener Bildnische, wohl 17. Jh.; östlich im Feld."

 

 

Literatur:

Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 179 ff. Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab;

Michael Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises Vohenstrauß, 1961, S. 11

 

Nische auf der Ostseite

 

 

 

Denkmalschutzgesetz

II. Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1)  Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
(2)  [...]