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NEW 68 Störnstein |
Regierungsbezirk Oberpfalz
Landkreis
Neustadt a.d.Waldnaab
Gemeinde
Störnstein, Störnstein, Steinkreuz |
Das gut erhaltene Steinkreuz steht am nördlichen
Ortsausgang von Störnstein in einer kleinen im Jahr 1974 errichteten
Anlage rechts der Straße nach Püchersreuth. Bei der Anlage zweigt
ein Sträßchen zur Mohrensteiner Mühle ab.
Das Steinkreuz ist über einen Meter hoch, recht gut erhalten - der
linke Arm ist auf der Rückseite beschädigt - und hat auf der
Vorderseite eine lt. Schmeissner nicht deutbare Einritzung.
Schmeissner spekuliert ob Hobel oder Pflugschar?
Hardt erwähnt einen früheren Standort beim
Friedhof "hinter einem Zaun, neben einer alten Schupfe" (Plan-Nr.
178, Besitzer: Josef Greiner, Störnstein).
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Denkmalliste: Steinkreuz, mit eingeritzter
Pflugschar, wohl spätmittelalterlich,; an der Straße nach
Püchersreuth, früher am Friedhof. [Fl.Nr. 175/2] |
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Literatur:
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Reiner
H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, 1977, S. 205/206 |
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Michael Hardt, Die Flurdenkmäler des Landkreises Neustadt an der
Waldnaab, S. 25 |
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Denkmalschutzgesetz
II.
Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1) Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen
oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen
Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe
von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will,
wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler
auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis
nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich
genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild
des Ensembles auswirken kann.
(2) [...] |
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