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NEW 68 Störnstein

Regierungsbezirk Oberpfalz

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Gemeinde Störnstein, Störnstein, Steinkreuz

Das gut erhaltene Steinkreuz steht am nördlichen Ortsausgang von Störnstein in einer kleinen im Jahr 1974 errichteten Anlage rechts der Straße nach Püchersreuth. Bei der Anlage zweigt ein Sträßchen zur Mohrensteiner Mühle ab.

Das Steinkreuz ist über einen Meter hoch, recht gut erhalten - der linke Arm ist auf der Rückseite beschädigt - und hat auf der Vorderseite eine lt. Schmeissner nicht deutbare Einritzung. Schmeissner spekuliert ob Hobel oder Pflugschar?

Hardt erwähnt einen früheren Standort beim Friedhof "hinter einem Zaun, neben einer alten Schupfe" (Plan-Nr. 178, Besitzer: Josef Greiner, Störnstein).

 

Denkmalliste: Steinkreuz, mit eingeritzter Pflugschar, wohl spätmittelalterlich,; an der Straße nach Püchersreuth, früher am Friedhof. [Fl.Nr. 175/2]
 

Literatur:

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Reiner H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, 1977, S. 205/206

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Michael Hardt, Die Flurdenkmäler des Landkreises Neustadt an der Waldnaab, S. 25

 

Denkmalschutzgesetz

II. Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1)  Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
(2)  [...]