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Denkmalschutz und Denkmalpflege (nach "Denkmalfibel: Hinweise zu Denkmalschutz und
Denkmalpflege in Bayern, bearbeitet von Werner Schiedermair und Jutta Scherg,
Hrsg. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und
Kunst, München, 1991)
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Wir unterscheiden verschiedene Denkmalgruppen:
| Baudenkmäler (bauliche Anlagen aller Art, wie Burgen, Schlösser,
Kirchen, Wehrkirchen und Wehrfriedhöfe, Stadtmauern, Bürgerhäuser,
Bauernhöfe, Scheunen, Brücken, Industrieanlagen, Flurkreuze und Bildstöcke,
Grenzsteine, Grabsteine, Garten- und Parkanlagen u.a.) |
| Verkehrsanlagen, wie Eisenbahnstrecken, Kanäle, Schleusen und Brücken, Anlagen
der Energieversorgung, der Wasserversorgung sowie Fabrikanlagen und
Arbeitersiedlungen) |
| Ensembles (Gruppe von Gebäuden, z. B. eine Schlossanlage, ein
Straßenzug, ein Platz oder ein ganzer Stadtkern) |
| Historische Ausstattungsstücke (vor allem mit dem Bauwerk fest
verbundene Gegenstände wie z. B. Altäre, Kirchengestühl, Wandverkleidungen,
Fresken) |
| Bewegliche Denkmäler (z. B. Gemälde, Skulpturen, Möbel, Bücher
oder Urkunden, also nicht ortsfeste Gegenstände) |
| Bodendenkmäler (bewegliche oder unbewegliche Überreste vor allem aus vor-
und frühgeschichtlicher Zeit, 150 000 v. Chr. bis 950 n. Chr., die sich im
Boden befinden oder im Boden gefunden werden, z. B. Reste von
Befestigungsanlagen, Ringwälle, Gräber, Münzen, Gefäße, Werkzeuge, Schmuck
usw.) |
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Welche Voraussetzungen muss ein Gegenstand erfüllen, um ein Denkmal zu sein?
Nicht jedes ältere Objekt ist ei Denkmal:
Das Objekt muss
| von Menschen geschaffen sein (also keine jahrhundertealte
Steinlinde - der Kalte Baum ist ein Naturdenkmal). |
| aus vergangener Zeit stammen (also aus einer abgeschlossenen,
geschichtlichen Epoche - historische Zeugnisfunktion für Stil, Bauart
Geschmack früherer Zeiten, Diskussion über Einbeziehung der Aufbauphase
nach dem 2. Weltkrieg). |
| von geschichtlicher, künstlerischer, städtebaulicher,
wissenschaftlicher oder volkskundlicher Bedeutung sein. |
Die Erhaltung des Denkmals muss im Interesse der Allgemeinheit liegen.
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Es gibt Verzeichnisse, in denen alle bisher bekannten Baudenkmäler,
Ensembles und Bodendenkmäler erfasst sind, das gilt noch nicht für die
beweglichen Denkmäler.
Die "Denkmallisten" liegen unter anderem bei den Gemeinden und
Landratsämtern (Baugenehmigungsbehörde) auf und können dort eingesehen
werden. Wer wissen will, ob ein Gebäude in der Denkmalliste steht, kann dies
also bei einer der genannte Behörden erfahren. Denkmallisten werden laufend
fortgeschrieben, d. h. weitere Denkmäler werden aufgenommen, untergegangene
Denkmäler werden gestrichen.
Denkmallisten können auch über den Buchhandel erworben oder beispielsweise
in Bibliotheken entliehen oder eingesehen werden.
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Denkmäler in Bayern, Band
III, Oberpfalz: Ensembles - Baudenkmäler - Archäologische
Geländedenkmäler, hrsg. von Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für
Denkmalpflege, R. Oldenbourg Verlag München 1986
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Baudenkmäler mit ihren Ausstattungsstücken, Gartenanlagen, Bodendenkmäler
und Ensembles besitzen schon dann Denkmaleigenschaft, wenn sie die erwähnten,
gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllen.
Ein förmliches, von einer Behörde durchzuführendes Verfahren ist nicht
notwendig. Die Eintragung in ein Verzeichnis (Denkmalliste) hat nur
deklaratorische, also klarstellende Bedeutung.
Eine Ausnahme gilt nur für bewegliche Denkmäler. Selbst wenn sie die
genannten Kriterien erfüllen, kommt ihnen Denkmaleigenschaft nur zu, wenn sie
in das Verzeichnis der beweglichen Denkmäler eingetragen worden sind. Der
Eigentümer muss vor der Eintragung förmlich gehört werden.
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Wer den historischen Wert von Gegenständen und ihre Bedeutung erkennen will
und sie auf Grund dieser Erkenntnisse fachgerecht instand setzen will, muss sich
mit ihrem geschichtlichen Werdegang befassen. Die Erforschung der Denkmäler
bildet deshalb, zusammen mit der Sicherung und Erhaltung des historischen Erbes,
den Schwerpunkt der Tätigkeit von Denkmalschutz und Denkmalpflege.
Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, Geschichte für die
Gegenwart anschaulich zu machen und für die Zukunft erkennbar zu erhalten. Sie
sind also gegenwartsbezogen, haben auch mit unserer Zukunft zu tun.
Man unterscheidet bei der Denkmalpflege folgende Aufgaben:
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Inventarisieren: Erforschung, Beschreibung und
Deutung der Denkmäler und ihrer Zusammenhänge (z.
B. Berichte in den Streifzügen des Heimatkundl. Arbeitskreises -
Denkmäler der Stadt Vohenstrauß) |
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Konservieren: Sicherung des materiellen Bestands
eines Denkmals (z. B. Reinigung
von Flurdenkmälern, Entfernen von schädlichen Schmutzschichten) |
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Restaurieren: Vorhandene Substanz wieder zur
Geltung bringen (z. B. die Abnahme
stark vergilbter und störender Überzüge und Schichten eines Altars, die
Entfernung entstellender Eingriffe und Veränderungen in Schloss
Friedrichsburg) |
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Renovieren: Erneuerung des Erscheinungsbildes
eines Denkmals durch Ersatz von Teilen seiner historischen Substanz -
"Dienst am Original" (z. B.
Erneuerung von Dacheindeckungen, Überfassen von im Freien stehenden Holz-
oder Steinskulpturen) |
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Rekonstruieren: Wiedererrichtung eines nicht mehr
existierenden Objektes bzw. eines Teils, dessen ehemaliges Aussehen noch
weitestgehend bekannt ist (z. B.
Rekonstruktion einer Balkendecke in der Friedrichsburg, deren wichtigste
Einzelelemente noch festgestellt werden können) |
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Kopieren: Nachbildung eines Originals, wenn der
substantielle Fortbestand eines Originals an Ort und Stelle nicht mehr
gewährleistet ist (z. B. von der
Zerstörung bedrohte Skulpturen, Brückenfigur St. Nepomuk in Waldthurn) |
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Fotos: Staniczek |
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