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Heimat:  erleben - bewahren - neu schaffen

Der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e. V. hat im Jahr 2002 zu seinem 100jährigen Bestehen seine Jubiläumsschrift unter obigem Titel herausgegeben. In einem der darin enthaltenen Aufsätze beschreibt Martin Wölzmüller die Aufgabe der "Heimatpflege heute" als "Arbeit für die Kultur im überschaubaren Raum".

"Die Verfassung des Freistaates Bayern bestimmt in Artikel 141, dass die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft öffentlichen Schutz und Pflege des Staates, der Gemeinden und der Körperschaften des öffentlichen Rechts genießen. Nach Artikel 83 der Verfassung sind die örtliche Kulturpflege und die Erhaltung ortsgeschichtlicher Denkmäler und Bauten Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden. Demgemäß schreiben die Kommunalgesetze vor, dass die Gemeinden, Landkreise und Bezirke in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen sollen, die für das kulturelle Wohl der Einwohner nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich sind (Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern)."

 

 

Heimat

erleben - bewahren - neu schaffen

Kultur als Erbe und Auftrag

100 Jahre Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e. V. 1902 - 2002/ Red.: Wolfgang Pledl

München 2002, ISBN 3-931754-25-1

Martin Wölzmüller, Heimatpflege heute, S. 299 - 314

 

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Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 17. Februar1981 Nr. IV/2 - 7/92079 und Nr. I B - 3003 - 1/1 (MABL. Nr. 5 S. 97) geändert am 1. August 1986 Nr. IV/2a - K 4731 - 7/8 11 32 usw. Arbeitshilfen für die Heimatpflege 6, herausgegeben vom Bayer. Landesverein f. Heimatpflege e. V., München1998

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