Der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e. V. hat im Jahr 2002 zu
seinem 100jährigen Bestehen seine Jubiläumsschrift unter
obigem Titel herausgegeben. In einem der darin enthaltenen Aufsätze beschreibt
Martin Wölzmüller die Aufgabe der "Heimatpflege heute" als
"Arbeit für die Kultur im überschaubaren Raum".
"Die Verfassung des Freistaates Bayern bestimmt in Artikel 141, dass die
Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft
öffentlichen Schutz und Pflege des Staates, der Gemeinden und der
Körperschaften des öffentlichen Rechts genießen. Nach Artikel 83 der
Verfassung sind die örtliche Kulturpflege und die Erhaltung ortsgeschichtlicher
Denkmäler und Bauten Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden.
Demgemäß schreiben die Kommunalgesetze vor, dass die Gemeinden, Landkreise und
Bezirke in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen
schaffen sollen, die für das kulturelle Wohl der Einwohner nach den örtlichen
Verhältnissen erforderlich sind (Gemeinsame Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des
Bayerischen Staatsministeriums des Innern)."